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Haftung
für Links
Landgericht
Hamburg
Urteil
vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
1.
Derjenige,
der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich - sofern er sich nicht
ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
2.
Der
Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist nicht
ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines solchen
Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
3.
Enthält
die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende oder beleidigende
Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen
Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach §
823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB
Schadensersatz zu leisten.